Neues und Fakten zum Asylrecht

Fast ein Jahr ist vergangen, seitdem wir euch hier die erste Aktion in der Flüchtlingsarbeit vorgestellt haben. Daher möchten wir euch hiermit noch einmal auf den neuesten Stand bringen, was man in der Flüchtlingsarbeit wissen muss.

Asylverfahren:
Wenn ein Flüchtling nach Deutschland kommt, wird er zunächst in eine Erstaufnahmeeinrichtung gebracht und dort registriert. Von da aus kommt er in eine andere Unterkunft. Dort kann er seinen Antrag bei dem Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge stellen. Dabei soll er in einem Gespräch mit einem Sacharbeiter nach Möglichkeit beweisen, warum er verfolgt wird oder in Gefahr ist. Der Antrag wird geprüft und dann entscheidet ein Gericht über den Verbleib in Deutschland.

Aufenthaltsstatus:

Aufenthaltsgestattung: Diese wird während dem Asylverfahren gegeben. Ein Flüchtling darf nach drei Monaten arbeiten.
Aufenthaltsgenehmigung: Ein anerkannter Flüchtling bekommt eine befristete
Aufenthaltsgenehmigung. Hiermit darf er auch arbeiten. Dabei wird während dieser Befristung immer wieder überprüft, ob die Schutzbedürftigkeit noch besteht.
Niederlassungserlaubnis: Diese wird gegeben wenn eine Aufenthaltsgenehmigung seit drei Jahren läuft. Damit ist der dauerhafte Aufenthalt gestattet.

Integrationsgesetz:
Das neue Integrationsgesetz soll dabei helfen, dass sich Flüchtlinge besser in Deutschland integrieren können. Dazu soll ihnen unter anderem ein leichterer Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Unter anderem werden Arbeitsangelegenheiten angeboten, die den Flüchtlingen eine sinnvolle und auch gemeinnützige Beschäftigungen anbieten sollen.

Außerdem wird eine Prüfung ausgesetzt, die testen soll, ob ein deutscher Staatsbürger die Arbeitsstelle bekommen könnte, bevor ein Asylsuchender oder Geduldeter die Stelle antreten kann. Auch in der Ausbildung darf kein Flüchtling mehr abgeschoben werden.

Des Weiteren werden die Integrationskurse ausgebaut und in diesen nicht nur sprachliches sondern auch kulturelles Wissen vermittelt.

Aber auch die Flüchtlinge haben mehr Pflichten. Sie müssen an den Maßnahmen teilnehmen, sonst können ihnen die Leistungen gestrichen werden. Außerdem kann ihnen für drei Jahre eine Wohnung zugewiesen werden, da hiermit die Bildung von Brennpunkten verhindert werden soll.

Und dies sind natürlich nur einige Infos die interessant sind, wenn man mit Flüchtlingen arbeitet. Ausführlichere oder weitere Infos findet ihr unter: www.deutschland-kann-das.de/Webs/DEKD/DE/Politik/Wissenswertes/FAQ/_node.html

Text von Sarah Forst