Tipps für die Ferienfreizeit mit Flüchtlingen

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In den letzten Artikeln haben wir besonders darüber berichtet, wie sich die Kolpingjugenden vor Ort für die Integration von Flüchtlingen einsetzen. Da die Ferienzeit und somit auch die Zeltlagerzeit kurz bevor steht hier noch ein paar Tipps, wenn Ihr auch Flüchtlingskinder mitnehmen wollt.

  1. Nehmt Kontakt mit den Flüchtlingen im Ort auf.
  2. Erkundigt euch bei den Ämtern, welche Voraussetzungen Ihr erfüllen müsst, bzw. welche Auflagen es gibt. Sprecht auch mit der zuständigen Ausländerbehörde bezüglich Aufenthaltsgenehmigungen und Pässen.

Leider sind die Auflagen häufig sehr hoch und es wird keine Reise ins Ausland, teilweise noch nicht einmal in ein anderes Bundesland gestattet. Dieses hängt jedoch auch vom zuständigen Amt ab. Bei der Kolpingjugend Schwelm (DV Essen) konnten letztes Jahr zwei junge Flüchtlinge trotz größter Bemühungen nicht am Lager in Italien teilnehmen. Daraufhin hat die Kolpingjugend sich engagiert mit der Politik auseinandergesetzt und sogar einen Antrag zur Gesetzesänderung zum §22 AufenthV gestellt. Wer also weiteres Interesse an diesem Thema hat kann sich gerne an die DL in Essen wenden, die bereitwillig die notwendigen Kontakte zum Erfahrungsaustausch herstellen wird.

Weitere Infos und Hilfestellung bekommt Ihr auch bei der Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW. Dieser Aktionsgemeinschaft gehört unter anderem auch der BDKJ NRW e.V. an.

  1. Die Beiträge sollten möglichst niedrig kalkuliert werden. Dafür sollten alle Anträge zu Fördermöglichkeiten bei der Kommune und der Kirche gestellt werden.
  2. Absprache mit dem Jugendamt, damit den Eltern der Flüchtlinge keine Nachteile bei den Kosten entstehen.
  3. Prüfung der Versicherung. Besteht eine Haftpflicht und Krankenversicherung? Für junge Flüchtlinge muss während der Dauer der Maßnahme (bei Fahrt ins Ausland) eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden.
  4. Überprüfung der Personaldokumente der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
  5. Wird ein Dolmetscher für die Verständigung benötigt?
  6. Beachten der Kommunikations-, Schlaf-, Essens- und Hygienegewohnheiten der Flüchtlingskinder.
  7. Stellt sicher, dass geeignete Kleidung, Schlafsack, genug Unterwäsche und etwas Taschengeld zur Verfügung steht.
  8. Zur Vermeidung von Konflikten kann es hilfreich sein „Patenschaften“ unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu verteilen.
  9. Überlegt, ob es sinnvoll ist jemanden als beratende Person mit dem gleichen kulturellen Hintergrund mitzunehmen.
  10. Thematisiert das Thema schon vor der Freizeit um mögliche Bedenken anderer Eltern oder Dorfbewohnern auszuräume.
  11. Bei Problemen wendet euch an örtliche Flüchtlingsräte, das zuständige Jugendamt, Wohlfahrtsverbände oder Menschenrechtsinitiativen.

Wir als Kolpingjugend können uns der Forderung der Aktionsgemeinschaft Junge Flüchtlinge in NRW nur anschließen, dass Flüchtlingskinder ein Recht auf Freizeit und Erholung haben und somit die Teilnahme an Ferienfreizeiten gestärkt werden sollte.

Quellen: